Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kanalgesetz 1977
Abschnitt:
Abschnitt III
Inhalt:
Gemeinsame Bestimmungen zu den Abschnitten I u. II
Paragraf:
010
Kurztext:
Dingliche Wirkung von Entscheidungen
Text:
Die nach diesem Gesetz an Eigentümer von Liegenschaften oder Bauwerken oder Bauwerber erlassenen Entscheidungen, mit Ausnahme jener nach § 15, wirken auch gegen alle späteren Eigentümer.
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