Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000
Abschnitt:
2.4. Bes. Brandverhütungsmaßnahmen für Feuerungsanlagen
Inhalt:
2. Teil
Feuerpolizei

4. Abschnitt
Besondere Brandverhütungsmaßnahmen für Feuerungsanlagen und Feuerstätten
Paragraf:
025a
Kurztext:
Ermittlung u Verarbeitung v personenbez. Daten
Text:
(1) Soweit dies für Zwecke der Vollziehung dieses Abschnittes erforderlich ist, sind Rauchfangkehrer verpflichtet, Daten und personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Soweit dies ihre Kunden betrifft, gilt dies für folgende personenbezogenen Daten:
a) Adressen der einzelnen Objekte;

b) Inhalte von Mängelfeststellungen;

c) Dokumentation der Feuerstättensichtprüfung und der Feuerbeschau;

d) die Art der Feuerstätte und der verwendeten Brennstoffe, die Zahl der Überprüfungen und die Zahl der Abgasanlagen.

(2) Die gemäß Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten und Informationen sind der Landesregierung, der Baubehörde und dem Kärntner Landesfeuerwehrverband, gegebenenfalls aufgrund eines von diesen zur Verfügung gestellten Datenformats, automationsunterstützt und kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn dies zur Vollziehung der ihnen durch dieses Gesetz oder das Kärntner Feuerwehrgesetz übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Die Übermittlung von erfassten und verarbeiteten personenbezogenen Daten zu anderen als den im ersten Satz genannten Zwecken ist unzulässig.

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH