Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
Abschnitt:
VIII. Schlussbestimmungen
Inhalt:
Schlussbestimmungen
Paragraf:
37
Kurztext:
Anerkennung gleichwertiger Normen
Text:
Soweit nach den Bestimmungen dieser Verordnung Önormen oder Richtlinien heranzuziehen sind, können auch gleich-wertige europäische Normen oder gleichwertige Normen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines
sonstigen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz und der Türkei herangezogen werden.
sonstigen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz und der Türkei herangezogen werden.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH