Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kleinfeuerungsverordnung
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Qualitätssicherung der Produktion sowie der Produkte
Paragraf:
17
Kurztext:
ohne Titel
Text:
. Jede zugelassene Stelle hat den übrigen zugelassenen Stellen nach § 12 WKlfG und der Behörde einschlägige Auskünfte über die ausgestellten bzw. die von ihr, vom Antragsteller oder der Antragstellerin zurückgezogenen Bescheinigungen für Qualitätssicherungssysteme zu geben.
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