Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kleinfeuerungsverordnung
Abschnitt:
2. Abschnitt
Inhalt:
Baumusterprüfung

Paragraf:
07
Kurztext:
ohne Titel
Text:
§ 7. Jede zugelassene Stelle hat den übrigen zugelassenen Stellen nach § 12 WKlfG und der Behörde einschlägige Auskünfte über die von ihr ausgestellten Baumusterprüfbescheinigungen und die ausgestellten bzw. die von ihr, dem Antragsteller oder der Antragstellerin zurückgezogenen Ergänzungen zu geben.



Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH