Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kleinfeuerungsverordnung
Abschnitt:
1. Abschnitt
Inhalt:
Auf Grund des § 9 Abs. 13 des Wiener Kleinfeuerungsgesetzes – WKlfG, LGBl. für Wien Nr. 43/2005, geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 42/2008, wird verordnet:
Allgemeines
Allgemeines
Paragraf:
01
Kurztext:
Allgemeines
Text:
§ 1. (1) Der Nachweis der Konformität nach § 9 WKlfG wird durch Einhaltung jedenfalls des 2. sowie alternativ des 3. oder 4. Abschnittes dieser Verordnung erbracht.
(2) Für Kleinfeuerungen für gasförmige Brennstoffe ist das Übereinstimmungsverfahren der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 430/1994 idF BGBl. II Nr. 172/2007, anzuwenden.
(2) Für Kleinfeuerungen für gasförmige Brennstoffe ist das Übereinstimmungsverfahren der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 430/1994 idF BGBl. II Nr. 172/2007, anzuwenden.
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