Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
Anhänge
Inhalt:
Paragraf:
Kurztext:
Anhang XIV
Text:
In die Bekanntmachung der Ergebnisse von Wettbewerben aufzunehmende

Informationen




1.
Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers.

2.
Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n).

3.
Gesamtzahl der Teilnehmer.

4.
Zahl ausländischer Teilnehmer.

5.
Gewinner des Wettbewerbs.

6.
Gegebenenfalls Preis/e.

7.
Sonstige Auskünfte.

8.
Quelle der Wettbewerbsbekanntmachung.

9.
Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

10.
Tag der Absendung der Wettbewerbsbekanntmachung.

11.
Tag des Eingangs der Wettbewerbsbekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

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