Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
3. Teil, 2. Hauptstück, 02. Abschnitt
Inhalt:
3. Teil
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
2. Hauptstück
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
2. Hauptstück
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
Paragraf:
§199
Kurztext:
Wahl des Wettbewerbs
Text:
Die Sektorenauftraggeber können bei der Durchführung von Wettbewerben frei zwischen dem offenen und dem nicht offenen Wettbewerb wählen.
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