Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
3. Teil, 2. Hauptstück, 02. Abschnitt
Inhalt:
3. Teil
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
2. Hauptstück
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
2. Hauptstück
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
Paragraf:
§198
Kurztext:
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems
Text:
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems
Aufträge können auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem nach Durchführung eines offenen Verfahrens eingerichtet wurde.
Aufträge können auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem nach Durchführung eines offenen Verfahrens eingerichtet wurde.
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