Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
3. Teil, 1. Hauptstück, 02. Abschnitt
Inhalt:
3. Teil
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
2. Abschnitt
Sektorentätigkeiten
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
2. Abschnitt
Sektorentätigkeiten
Paragraf:
§171
Kurztext:
Erdöl, Gas, Kohle
Text:
Aufsuchen und Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen
Sektorentätigkeiten sind Tätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zwecke des Aufsuchens und der Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen.
Sektorentätigkeiten sind Tätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zwecke des Aufsuchens und der Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen.
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