Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
3. Teil, 1. Hauptstück, 01. Abschnitt
Inhalt:
3. Teil
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
1. Abschnitt
Persönlicher Geltungsbereich
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
1. Abschnitt
Persönlicher Geltungsbereich
Paragraf:
§164
Kurztext:
Öffentl. Auftraggeber als Sektorenauftraggeber
Text:
Soweit ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Abs. 1 eine Sektorentätigkeit (§§ 167 bis 172) ausübt, ist er Sektorenauftraggeber.
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