Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
2. Teil, 3. Hauptstück, 04. Abschnitt
Inhalt:
3. Hauptstück
Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
4. Abschnitt
Fristen
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Fristen
2. Unterabschnitt
Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
3. Unterabschnitt
Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
4. Unterabschnitt
Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
5. Unterabschnitt
Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
4. Abschnitt
Fristen
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Fristen
2. Unterabschnitt
Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
3. Unterabschnitt
Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
4. Unterabschnitt
Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
5. Unterabschnitt
Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
Paragraf:
§067
Kurztext:
Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen
Text:
Der Auftraggeber kann in besonders begründeten Fällen, insbesondere aus Gründen der Dringlichkeit, die Mindestangebotsfristen und die Teilnahmefristen verkürzen. Die Gründe für eine Verkürzung sind schriftlich festzuhalten.
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