Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
2. Teil, 3. Hauptstück, 03. Abschnitt
Inhalt:
3. Hauptstück

Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren

3. Abschnitt

Bekanntmachungen

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen

2. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich

3. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich



Paragraf:
§053
Kurztext:
Bekanntmachungen einer Vorinformation
Text:
(1) Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 61 Gebrauch machen möchte, muss er eine Vorinformation gemäß Abs. 2 oder 3 bekanntmachen.

(2) Die Vorinformation kann der Kommission unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars zur Bekanntmachung übermittelt werden. Der Auftraggeber muss den Tag der Absendung der Vorinformation nachweisen können.

(3) Die Vorinformation kann ferner im Beschafferprofil des Auftraggebers veröffentlicht werden. Die Vorinformation darf nicht im Beschafferprofil veröffentlicht werden, bevor der Auftraggeber unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars eine entsprechende Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Vorinformation an die Kommission abgesendet hat. Im Beschafferprofil ist das Datum der Absendung der Bekanntmachung an die Kommission anzugeben.

(4) Die Vorinformation hat folgende Angaben zu enthalten:


1.
bei Lieferaufträgen, aufgeschlüsselt nach Warengruppen gemäß den Positionen des CPV, den geschätzten Gesamtwert aller Aufträge oder Rahmenvereinbarungen, die der Auftraggeber in den nächsten zwölf Monaten zu vergeben oder abzuschließen beabsichtigt, wenn deren nach Maßgabe der Vorschriften über die Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen und Rahmenvereinbarungen (§§ 15 und 17) geschätzter Gesamtwert mindestens 750 000 Euro beträgt;

2.
bei Dienstleistungsaufträgen, aufgeschlüsselt nach den Kategorien der Dienstleistungen gemäß Anhang III, den geschätzten Gesamtwert aller Aufträge oder Rahmenvereinbarungen, die der Auftraggeber in den nächsten zwölf Monaten zu vergeben oder abzuschließen beabsichtigt, wenn deren nach Maßgabe der Vorschriften über die Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen und Rahmenvereinbarungen (§§ 16 und 17) geschätzter Gesamtwert mindestens 750 000 Euro beträgt;

3.
bei Bauaufträgen die wesentlichen Merkmale aller Aufträge oder Rahmenvereinbarungen, die der Auftraggeber zu vergeben oder abzuschließen beabsichtigt, wenn deren nach Maßgabe der Vorschriften über die Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen und Rahmenvereinbarungen (§§ 14 und 17) geschätzter Gesamtwert mindestens 4 845 000 € beträgt;


Im Falle der Vorinformation betreffend Liefer- und prioritäre Dienstleistungsaufträge gemäß Z 1 und Z 2 ist die Vorinformation so bald als möglich nach Beginn des jeweiligen Finanz- bzw. Haushaltsjahres an die Kommission zur Bekanntmachung zu übermitteln oder im Beschafferprofil bekanntzumachen. Im Falle der Vorinformation betreffend Bauaufträge gemäß Z 3 ist die Vorinformation so bald als möglich nach Genehmigung der den beabsichtigten Bauaufträgen oder Rahmenvereinbarungen zugrunde liegenden Planung an die Kommission zur Bekanntmachung zu übermitteln oder im Beschafferprofil bekanntzumachen.

(5) In der Vorinformation ist auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 20 Abs. 1 ausdrücklich hinzuweisen.

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH