Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
2. Teil, 2. Hauptstück, 03. Abschnitt
Inhalt:
2. Hauptstück
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
3. Abschnitt
Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
3. Abschnitt
Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
Paragraf:
§040
Kurztext:
Zusätzl. Möglichk. der Vergabe
Text:
Zusätzliche Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung
Aufträge können auf Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 38 Abs. 1 abgeschlossen wurde.
Aufträge können auf Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 38 Abs. 1 abgeschlossen wurde.
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