Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
2. Teil, 2. Hauptstück, 02. Abschnitt
Inhalt:
2. Hauptstück
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
Paragraf:
§036
Kurztext:
Festhalten der Gründe
Text:
Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.
Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.
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