Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
2. Teil, 2. Hauptstück, 02. Abschnitt
Inhalt:
2. Hauptstück
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
Paragraf:
§032
Kurztext:
Abschluss von Rahmenvereinbarungen
Text:
Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen
auf Grund einer Rahmenvereinbarung
Aufträge können auf Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung oder eines Verhandlungsverfahrens gemäß den §§ 28 bis 30 abgeschlossen wurde.
auf Grund einer Rahmenvereinbarung
Aufträge können auf Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung oder eines Verhandlungsverfahrens gemäß den §§ 28 bis 30 abgeschlossen wurde.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH