Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 2009
Abschnitt:
5. Schlussbestimmungen
Inhalt:
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Paragraf:
085
Kurztext:
Inkrafttreten novellierter Bestimmungen ...
Text:
...und Übergangsbestimmungen dazu

(1) § 50 Abs 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2009 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
(2) § 31 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(3) § 36 Abs 1, 7 und 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 32/2013 tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft.
(4) § 78 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:
1. Eine daran anknüpfende Wirkung tritt erst dann ein, sobald
a) ein in einem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr abänder- oder aufhebbarer Bescheid vorliegt oder
b) über die Beschwerde durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst entschieden worden ist.
2. An die Stelle eines solchen Bescheides tritt das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, mit dem in der Sache selbst entschieden worden ist.
(6) Die §§ 1 Abs 4, 2 Abs 1, (§) 15, 30 Abs 8, 34 Abs 1 und 3, 46 Abs 2, 47 Abs 2, 51 Abs 3, 69 Abs 1 und 80 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 9/2016 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

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