Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
DurchführungsVO zur Feuerpolizeiordnung
Abschnitt:
Anlage IV (zu LGBl.Nr. 17/1949)
Inhalt:
Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg
Paragraf:
004
Kurztext:
Pflichten und Rechte der Mitglieder
Text:
Die Mitglieder des Landesfeuerwehrverbandes haben den in Durchführung satzungsgemäßer Aufgaben erlassenen Anordnungen desselben Folge zu leisten und können ihrerseits in allen Angelegenheiten des Feuerwehrdienstes die Beratung und Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes ansprechen.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH