Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
DurchführungsVO zur Feuerpolizei­ordnung
Abschnitt:
Anlage III (zu LGBl. Nr. 17/1949)
Inhalt:
Satzung der Betriebsfeuerwehr

Paragraf:
001
Kurztext:
Name, Aufgabe und Rechtsstellung
Text:
Die Betriebsfeuerwehr führt in ihrer Bezeichnung den Namen des Betriebes, zu dessen Brandschutz sie im Sinne des § 38 der Feuerpolizeiordnung aufgestellt ist. Sie ist in dieser Eigenschaft eine privatrechtliche Einrichtung des Betriebes. Inwieweit sie darüber hinaus bei öffentlichen Notständen auch außerhalb dieses Betriebes zur Hilfeleistung verpflichtet ist oder im einzelnen Falle sogar die Aufgaben der Ortsfeuerwehr zu übernehmen hat und damit an den Rechten der öffentlichen Feuerwehr teilnimmt, ist in den §§ 39 und 49 der Feuerpolizeiordnung geregelt.

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH