Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
DurchführungsVO zur Feuerpolizeiordnung
Abschnitt:
Paragrafen
Inhalt:
Auf Grund des § 59 der Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 16/1949, wird verordnet:
Paragraf:
005
Kurztext:
(ohne Titel)
Text:
Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit der Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 16/1949, in Kraft.
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