Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung
Abschnitt:
IV. B. Landesfeuerwehrfonds
Inhalt:
IV. HAUPTSTÜCK
Kosten der Feuerpolizei
B. Landesfeuerwehrfonds
Kosten der Feuerpolizei
B. Landesfeuerwehrfonds
Paragraf:
051
Kurztext:
(ohne Titel)
Text:
(1) Die zur Durchführung feuerpolizeilicher Aufgaben vom Lande bereitgestellten oder dem Lande zufließenden Mittel werden in einem von den übrigen Fonden des Landes gesonderten Landesfeuerwehrfonds von der Landesregierung verwaltet.
(2) Über ihre Verwendung entscheidet die Landesregierung nach Anhörung des Landesfeuerwehrverbandes und geleitet von dem Grundsatz, dass sie dort einzusetzen sind, wo sie am dringendsten benötigt und am besten verwertet werden.
(2) Über ihre Verwendung entscheidet die Landesregierung nach Anhörung des Landesfeuerwehrverbandes und geleitet von dem Grundsatz, dass sie dort einzusetzen sind, wo sie am dringendsten benötigt und am besten verwertet werden.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH