Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung
Abschnitt:
III. D. Landesfeuerwehrverband
Inhalt:
III. HAUPTSTÜCK
Feuerwehr
D. Landesfeuerwehrverband
Feuerwehr
D. Landesfeuerwehrverband
Paragraf:
046
Kurztext:
(ohne Titel)
Text:
(1) Der Verbandstag besteht aus der Verbandsleitung und je einem für jede Löscheinheit von den Ortsfeuerwehren und den Betriebsfeuerwehren des Landes entsendeten Vertreter.
(2) Er ist jährlich wenigstens einmal zur Aussprache in Fragen des Feuerwehrwesens einzuberufen.
(2) Er ist jährlich wenigstens einmal zur Aussprache in Fragen des Feuerwehrwesens einzuberufen.
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