Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung
Abschnitt:
II. B. Sachliche Vorkehrungen der Gemeinde
Inhalt:
II. HAUPTSTÜCK
Brandbekämpfung

B. Sachliche Vorkehrungen der Gemeinde
Paragraf:
021
Kurztext:
(ohne Titel)
Text:
(1) Zur Aufbewahrung der Feuerwehrausrüstung hat die Gemeinde besondere Gerätehäuser zu erstellen, die rasch erreichbar, leicht zugänglich, möglichst feuerbeständig gebaut und mit Ersatzbeleuchtung versehen sein müssen.

(2) Für die fachgemäße Trocknung und Aufbewahrung von Druckwasserschläuchen ist Vorsorge zu treffen.

(3) Kleine Löschgeräte können in abgelegenen Gemeindeteilen in bestehenden Gebäuden untergebracht werden, wenn für deren sichere und sachgemäße Verwahrung und deren ständige Erreichbarkeit Gewähr geboten ist.

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH