Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung
Abschnitt:
I. E. Feuerwache
Inhalt:
I. HAUPTSTÜCK
Brandverhütung
E. Feuerwache
Brandverhütung
E. Feuerwache
Paragraf:
013
Kurztext:
(ohne Titel)
Text:
(1) Wenn die Gefahr von Brandlegungen besteht oder die Brandgefahr durch andauernde Trockenheit oder starken Wind vergrößert wird, hat die Gemeinde eine der Größe des Überwachungsgebietes entsprechende Ortsfeuerwache anzuordnen.
(2) Wenn die Größe und Art einzelner Betriebe es notwendig erscheinen lässt, kann die Gemeinde ihnen die Aufstellung einer eigenen Betriebsfeuerwache auftragen.
(3) Zu allen mit erhöhter Gefahr verbundenen öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine Wache der Ortsfeuerwehr beizustellen.
(2) Wenn die Größe und Art einzelner Betriebe es notwendig erscheinen lässt, kann die Gemeinde ihnen die Aufstellung einer eigenen Betriebsfeuerwache auftragen.
(3) Zu allen mit erhöhter Gefahr verbundenen öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine Wache der Ortsfeuerwehr beizustellen.
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