Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung 1998
Abschnitt:
9. Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen
Inhalt:
9. Abschnitt
Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen
Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen
Paragraf:
037
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach § 28 und § 33 Abs. 1 zweiter Satz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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