Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz
Abschnitt:
VI. Abschnitt
Inhalt:
Straf- und Schlußbestimmungen

Paragraf:
054
Kurztext:
Strafen
Text:
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer
1. Anträge nach § 7 Abs. 1, § 27 Abs. 1 oder die Erklärung nach § 17 Abs. 4 nicht fristgerecht einbringt oder
2. entgegen einer nach § 17 abgegebenen Erklärung ein Baugrundstück in einer Beschränkungszone für Zweitwohnsitze zur Begründung eines Zweitwohnsitzes nutzt oder nutzen lässt.
(2) Übertretungen nach diesem Gesetz sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis 35.000 € zu bestrafen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 14/2000, LGBl. Nr. 44/2009, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 47/2015

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH