Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz
Abschnitt:
III. Abschnitt
Inhalt:
Verkehr mit Grundstücken durch Ausländer
Paragraf:
025
Kurztext:
Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
Text:
Die in den §§ 5 und 16 genannten Rechtsgeschäfte sind nach den Bestimmungen dieses Abschnittes genehmigungspflichtig.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015
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