Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz
Abschnitt:
III. Abschnitt
Inhalt:
Verkehr mit Grundstücken durch Ausländer
Paragraf:
023
Kurztext:
Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich
Text:
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie für Baugrundstücke mit Ausnahme solcher Grundstücke, die in einer der im § 3 genannten Katastralgemeinden liegen. Liegt aber ein Baugrundstück in einer der im § 3 genannten Katastralgemeinden und zugleich in einer Beschränkungszone für Zweitwohnsitze, dann sind die Bestimmungen dieses Abschnittes anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/1995, LGBl. Nr. 14/2000, LGBl. Nr. 47/2015, LGBl. Nr. 79/2023
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/1995, LGBl. Nr. 14/2000, LGBl. Nr. 47/2015, LGBl. Nr. 79/2023
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