Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 2007
Abschnitt:
1. Allgemeine Bestimmungen
Inhalt:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
001
Kurztext:
Ziele
Text:
Ziel des Gesetzes ist
1.
primär die Erhaltung, Stärkung und Schaffung einerleistungsfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft entsprechend den natürlichen und strukturellen Gegebenheiten des Landes Niederösterreich;
2.
sekundär die Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes;
3.
die Beschränkung von Rechtserwerben an Grundstücken durch ausländische Personen.
1.
primär die Erhaltung, Stärkung und Schaffung einerleistungsfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft entsprechend den natürlichen und strukturellen Gegebenheiten des Landes Niederösterreich;
2.
sekundär die Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes;
3.
die Beschränkung von Rechtserwerben an Grundstücken durch ausländische Personen.
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