Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000
Abschnitt:
2.9. Maßnahmen nach einem Brand
Inhalt:
2. Teil
Feuerpolizei

9. Abschnitt
Maßnahmen nach einem Brand
Paragraf:
044
Kurztext:
Brandursachenermittlung
Text:
Der Bürgermeister hat nach Möglichkeit vorzusorgen, daß durch die Feuerwehr Feststellungen darüber getroffen werden, ob und welche brandgefährlichen Umstände oder Handlungen den Brand verursacht haben. Diese Erhebungen obliegen nur insofern der Gemeinde, als sie nicht durch andere Behörden erfolgen.

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH