Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Grundverkehrs­verordnung
Abschnitt:
Paragrafen
Inhalt:
Paragraf:
004
Kurztext:
Aufwandsentschädigung
Text:
(1) Die Höhe des Sitzungsgeldes für die Mitglieder der Grundverkehrsbezirkskommissionen sowie für die den Sitzungen beigezogenen Schriftführerinnen oder Schriftführern beträgt

1. bei einer Dauer der Sitzung bis zu zwei Stunden: 36,30 Euro

2. bei einer Dauer der Sitzung über zwei Stunden: 43,60 Euro.

(2) Den Vorsitzenden der Grundverkehrsbezirkskommissionen gebühren im Fall des Abs. 1 Z 1 43,60 Euro, im Fall des Abs. 1 Z 2 58,10 Euro als Sitzungsgeld.

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH