Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
Abschnitt:
V. Schluss , Übergangs und Inkrafttretensbestimmung
Inhalt:
Paragraf:
033
Kurztext:
Inkrafttreten
Text:
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem dritten auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Dezember 2008, in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Die Erlassung der Anlagen (LGBl. Nr. 115/2008) tritt mit 1. Dezember 2008 in Kraft. (1)
(Anmerkung: Anlagen siehe LGBl. 2008, Seiten 359ff)
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Die Erlassung der Anlagen (LGBl. Nr. 115/2008) tritt mit 1. Dezember 2008 in Kraft. (1)
(Anmerkung: Anlagen siehe LGBl. 2008, Seiten 359ff)
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