Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauverordnung 2008
Abschnitt:
4. Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Inhalt:
4. Abschnitt
Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Paragraf:
028
Kurztext:
Schutz vor Verbrennungen
Text:
Einrichtungen und Anlagen für die Beheizung des Bauwerks sowie für die Bereitung, Speicherung und Verteilung von Warmwasser sind, soweit erforderlich, gegen gefahrbringende Berührungen abzusichern.
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