Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Spielplatzverordnung
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
010
Kurztext:
Abstände der Kinderspielgeräte
Text:
§ 10. Werden auf Kleinkinderspielplätzen oder Kinder- und Jugendspielplätzen mehrere Spielgeräte aufgestellt, sind die Abstände dieser Spielgeräte voneinander so zu bemessen, dass mit oder an den Spielgeräten spielende Kinder und Jugendliche einander nicht gefährden können und während des Spielens nicht unbeabsichtigt in den Gefährdungsbereich eines anderen Spielgerätes geraten können; darüber hinaus muss genügend Freiraum zur Verfügung stehen, um Erwachsenen den an den Spielgeräten spielenden Kindern Hilfestellung zu ermöglichen.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH