Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauordnung 1996
Abschnitt:
XIII. Schlußbestimmungen
Inhalt:
Paragraf:
053
Kurztext:
Wirkung der Baubewilligungen
Text:
Die sich aus Baubewilligungen nach diesem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten haften auf dem Grundstück und gehen auf den Rechtsnachfolger über.
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