Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauordnung 1996
Abschnitt:
X. Sicherheitsvorschriften
Inhalt:
Paragraf:
046
Kurztext:
Räumung
Text:
(1) Erfordern es Interessen der Sicherheit oder der Gesundheit, hat die Behörde die Räumung von Gebäuden oder Gebäudeteilen anzuordnen.
(2) Die Anordnung der Räumung ist aufzuheben, sobald der Grund hiefür weggefallen ist.
(2) Die Anordnung der Räumung ist aufzuheben, sobald der Grund hiefür weggefallen ist.
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