Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauordnung 1996
Abschnitt:
X. Sicherheitsvorschriften
Inhalt:
Paragraf:
043
Kurztext:
Erhaltungspflicht
Text:
(1) Die Eigentümer von Anlagen, für deren Herstellung eine Baubewilligung notwendig ist, oder die auf Grund von Auflagen (§ 18 Abs 4 und 5) hergestellt worden sind, müssen diese in einem Zustand erhalten, der den Anforderungen des § 26 unter Bedachtnahme auf ihre Verwendung entspricht.
(2) Abs 1 gilt sinngemäß für Vorhaben nach § 7.
(2) Abs 1 gilt sinngemäß für Vorhaben nach § 7.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH