Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Durchführungsverordnung zu § 25a Tiroler GVG 1996
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
001
Kurztext:
(ohne Titel)
Text:
(1) Die Bestätigung über die Ausnahme von der Erklärungspflicht nach § 25a Abs. 1 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996 hat nach dem Muster der Anlage 1 zu erfolgen.
(2) Die Bestätigung über die erfolgte Anzeige nach § 25a Abs. 2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996 hat nach dem Muster der Anlage 2 zu erfolgen.
(3) Die Bestätigung über die erfolgte Anzeige nach § 23a des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996 für originäre Eigentumserwerbe hat nach dem Muster der Anlage 3 zu erfolgen.
(2) Die Bestätigung über die erfolgte Anzeige nach § 25a Abs. 2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996 hat nach dem Muster der Anlage 2 zu erfolgen.
(3) Die Bestätigung über die erfolgte Anzeige nach § 23a des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996 für originäre Eigentumserwerbe hat nach dem Muster der Anlage 3 zu erfolgen.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH