Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 1996
Abschnitt:
XI. Abschnitt - Straf-, Übergangs-
Inhalt:
und Schlußbestimmungen
Paragraf:
039
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die von den Gemeinden nach § 23 Abs. 2 lit. d, g und i, § 24 Abs. 4, § 25 Abs. 3 sowie § 32 Abs. 1 lit. c und d zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
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