Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gesetz über .. Zulässigkeit von Geb. im Freiland
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
008
	Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
	Text:
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme
jener nach § 4 Abs. 2 sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
jener nach § 4 Abs. 2 sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
