Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Ortsbildgesetz 1977
Abschnitt:
I. Schutz des Ortsbildes
Inhalt:
Paragraf:
005
Kurztext:
Anzeigepflicht
Text:
Im Schutzgebiet ist unbeschadet einer allfälligen Bewilligungspflicht
nach § 3 Abs.2 eine Nutzungsänderung in Gebäuden vor Durchführung
derselben der Behörde unter Angabe der Gründe anzuzeigen.
nach § 3 Abs.2 eine Nutzungsänderung in Gebäuden vor Durchführung
derselben der Behörde unter Angabe der Gründe anzuzeigen.
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