Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gestaltung von Fenstern im Schutzgebiet
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:

Auf Grund des § 10 des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 1980, LGBl. Nr. 17, wird verordnet:
Paragraf:
001
Kurztext:
§ 1
Text:
(1) Im Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz
1980 sind alle Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen so
zu gestalten, daß sie hinsichtlich ihrer Bestandteile
(Fensterläden aller Art, innere und äußere Fensterflügel,
Rollos, Jalousien u. dgl.), ihrer Einfassung und Rahmung, ihrer
Lage in der Fassade bzw. zur Fassadenebene, ihrer Konstruktion
und Konstruktionsdimensionierung, ihrer Höhe, Breite, Proportion
und Teilung, ihrer Öffnungsart, ihrer Materialbeschaffenheit und
Farbe, dem Erscheinungsbild des Gebäudes, des Ensembles sowie
dem Straßen- und Stadtbild entsprechen.
(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten ,nicht für
Schaufenster im Erdgeschoß sowie. Innenfenster, soferne diese
nicht nach außen in Erscheinung treten.

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH