Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Aufzugsgesetz
Abschnitt:
1. Allgemeine Bestimmungen
Inhalt:
1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
003
Kurztext:
Vollziehung
Text:
(1) Die Vollziehung dieses Gesetzes fällt - unbeschadet des Verordnungsrechtes der Landesregierung - in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
(2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die §§ 15 und 16.
(2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die §§ 15 und 16.
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