Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baumschutzgesetz
Abschnitt:
Paragrafen des Baumschutzgesetzes
Inhalt:
Paragraf:
016
Kurztext:
Wirkungsbereich
Text:
Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten sind -
ausgenommen das Verwaltungsstrafverfahren - solche des eigenen
Wirkungsbereiches der Gemeinde.
ausgenommen das Verwaltungsstrafverfahren - solche des eigenen
Wirkungsbereiches der Gemeinde.
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