Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baumschutzgesetz
Abschnitt:
Paragrafen des Baumschutzgesetzes
Inhalt:
Paragraf:
011a
Kurztext:
Verknüpfung mit der Bauordnung für Wien
Text:
Das Entfernen der Bäume ist bei Bewilligungen gemäß § 4
Abs. 1 Z 4 erst nach dem Einlangen der Baubeginnsanzeige (§ 124
Abs. 2 Bauordnung für Wien) bei der Baubehörde zulässig.
Abs. 1 Z 4 erst nach dem Einlangen der Baubeginnsanzeige (§ 124
Abs. 2 Bauordnung für Wien) bei der Baubehörde zulässig.
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