Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baumschutzgesetz
Abschnitt:
Paragrafen des Baumschutzgesetzes
Inhalt:
Paragraf:
009a
Kurztext:
Änderung des Bemessungsbescheides
Text:
Erfolgt nach Zustellung des Bemessungsbescheides eine
Abänderung des Bewilligungsbescheides gemäß § 6 Abs. 7, so hat
die Behörde den Bemessungsbescheid nach Rechtskraft des
Abänderungsbescheides (§ 6 Abs. 7) von Amts wegen entsprechend
abzuändern.
Abänderung des Bewilligungsbescheides gemäß § 6 Abs. 7, so hat
die Behörde den Bemessungsbescheid nach Rechtskraft des
Abänderungsbescheides (§ 6 Abs. 7) von Amts wegen entsprechend
abzuändern.
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