Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baulärmgesetz
Abschnitt:
Paragrafen des Wiener Baulärmschutzes
Inhalt:
Paragraf:
004a
Kurztext:
Besondere Schutzmaßnahmen
Text:
Die Behörde kann, wenn dies zum Schutz der in unmitteba- rer Nähe bestehenden Schulen, Kirchen, Krankenanstalten, Kin- dergärten oder sonstigen Einrichtungen, die nach ihrer Zweckbe- stimmung eines besonderen Schutzes vor Lärm bedürfen, erforder- lich ist, vor oder während der Durchführung von Bauarbeiten zur Sicherstellung dieses Schutzes besondere, befristete oder un- befristete Schutzmaßnahmen vorschreiben; insbesondere kann die Behörde die Verwendung bestimmter Maschinen und die Verwendung von Verbrennungsmotoren zum Antrieb von Maschinen untersagen, wenn dadurch die Bauführung nicht technisch unmöglich gemacht wird.
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