Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Landes-Luftreinhaltegesetz
Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
003
Kurztext:
Förderung der Luftreinhaltung
Text:
Das Land und die Gemeinden sind als Träger von Privatrechten
verpflichtet, die Reinhaltung der freien Luft nach Kräften zu
fördern. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Betreiber
von Heizungsanlagen über die Belange der Luftreinhaltung informiert
werden.
verpflichtet, die Reinhaltung der freien Luft nach Kräften zu
fördern. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Betreiber
von Heizungsanlagen über die Belange der Luftreinhaltung informiert
werden.
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