Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kinderspielplatzverordnung
Abschnitt:
Paragrafen
Inhalt:
Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 52/2001, wird verordnet:
Paragraf:
002
Kurztext:
Ausmaß
Text:
1) Die anrechenbaren Spielflächen müssen mindestens folgendes Ausmaß aufweisen:


a)
bei Spielflächen für Kleinkinder: 60 m² zuzüglich 3 m² je Wohnung und

b)
bei Spielflächen für Kinder: 90 m² zuzüglich 5 m² je Wohnung.


(2) Als anrechenbare Spielfläche gilt die Fläche, die zum Spielen geeignet und für diesen Zweck bestimmt ist. Wege, zum Spielen nicht geeignete Bepflanzungen u.dgl. zählen nicht zur anrechenbaren Spielfläche.



Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH