Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kinderspielplatzverordnung
Abschnitt:
Paragrafen
Inhalt:
Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 52/2001, wird verordnet:
Paragraf:
001
Kurztext:
Allgemeines
Text:
(1) Sofern nach § 10 des Baugesetzes Kinderspielplätze zu schaffen sind, müssen diese hinsichtlich des Ausmaßes, der Lage sowie der Gestaltung und Ausstattung den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen.
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind
a)
Kleinkinder: Personen im Alter bis zu sechs Jahren,
b)
Kinder: Personen im Alter zwischen sechs und 14 Jahren.
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind
a)
Kleinkinder: Personen im Alter bis zu sechs Jahren,
b)
Kinder: Personen im Alter zwischen sechs und 14 Jahren.
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